Mitgliedschaft

im PSV Würzburg-Waldbüttelbrunn e.V.

Unsere Mitglieder verbindet eine gemeinsame Leidenschaft: unsere Hunde und der Spaß daran, uns artgerecht mit ihnen zu beschäftigen.

Du hast unseren Verein durch einen Kurs oder beim Training mit einer 6er-Schnupperkarte bereits kennengelernt und hast nun Lust, ein Teil unserer Gemeinschaft zu werden und regelmäßig bei uns zu trainieren? Dann kannst Du einen Antrag auf Mitgliedschaft im PSV stellen und wir freuen uns darauf, dass Du in Zukunft unser Vereinsleben aktiv mitgestaltest.

Kurz & Knapp: Zahlen - Daten - Fakten

  • Aufnahmegebühr 100€ (einmalig pro Familie, unabhängig vom Aufnahmetag)
  • Jahresbeitrag Einzel- und Fördermitglied 60€, Familienmitglied 30 €, Jugendmitglied 15 € (unabhängig vom Aufnahmetag)
  • 12 Arbeitsstunden pro Jahr (10 € / nicht geleistete Arbeitsstunde)

Mitgliedschaft im PSV - Was bedeutet das für Dich?

Als Mitglied im PSV

 

  • unterstützt du den Verein durch deinen Mitgliedsbeitrag
  • kannst du am Mitgliedertraining der verschiedenen Sparten ohne weitere Kosten teilnehmen
  • beteiligst du dich durch deine Mithilfe bei der Pflege des Platzes und unseres Vereinsheims und bei verschiedenen Vereinsveranstaltungen wie Seminaren oder Turnieren aktiv am Vereinsleben
  • kannst du nach Absprache den Hundeplatz außerhalb der Trainingszeiten nutzen
  • bist du Teil einer Gemeinschaft von Hundemenschen, die im Hundesport ein gemeinsames Hobby gefunden haben und sich gegenseitig motivieren und unterstützen
  • erlebst du regelmäßig gemeinschaftliche Aktivitäten wie Grillabende, Wanderungen, Spieleabende und Bastelaktionen, die den Zusammenhalt unserer Mitglieder fördern

Im Detail: Beitragsordnung

  1. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  2. Der Jahresbeitrag beläuft sich für ein Einzelmitglied auf 60,00 Euro. Im Rahmen der Familienmitgliedschaft (in häuslicher Gemeinschaft lebend) beträgt der Jahresbeitrag für jede weitere volljährige Person 30€ und für minderjährige Kinder 15,00 Euro. Der Mindestjahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 60,00 EUR.
  3. Der Jahresbeitrag wird spätestens zum 31.03. des laufenden Geschäftsjahres fällig. Der Betrag wird per Lastschriftverfahren im März eingezogen. Bei Lastschrifteneinzug sind etwaige anfallende Gebühren aufgrund fehlender Kontodeckung vom Mitglied zu tragen. Daneben sind Mahngebühren und Verwaltungskosten fällig.
  4. Bei Neuaufnahme während des laufenden Geschäftsjahres wird der Jahresbeitrag spätestens 2 Wochen nach Aufnahme als Mitglied im PSV fällig. Die einmalige Aufnahmegebühr für ein Einzelmitglied oder Fördermitglied beträgt 100,00 Euro. Wird ein Mitglied im Rahmen einer Familienmitgliedschaft aufgenommen wird die Aufnahmegebühr nur einmalig fällig. Die Aufnahmegebühr entfällt für Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Beträge werden spätestens 2 Wochen nach Aufnahme als Mitglied im PSV zur Zahlung fällig und per Lastschriftverfahren fristgemäß eingezogen.
  5. Jedes volljährige Einzelmitglied/Familienmitglied hat bis zum Alter von 65 Jahren pro Geschäftsjahr 12 Arbeitsstunden zur Pflege der vereinseigenen Anlagen zu leisten. Bei Hilfe von Veranstaltungen wird 50% der Zeit gutgeschrieben. Für Trainer und Übungsleiter entfallen 6 Stunden. Pro nicht geleisteter Arbeitsstunde sind 10,00 Euro im Dezember des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten. Neumitglieder haben die Arbeitsstunden anteilig nach dem Monat des Eintritts zu entrichten. Es wird auf volle Stunden aufgerundet.
  6. Die nicht geleisteten Arbeitsstunden werden im Dezember des laufenden Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Der anfallende Betrag wir per Lastschriftverfahren im Januar des Folgejahres eingezogen. Bei Lastschrifteneinzug sind etwaige anfallende Gebühren aufgrund fehlender Kontodeckung vom Mitglied zu tragen. Daneben sind Mahngebühren und fällig.
  7. Die Beitragsordnung kann in Punkt Nr. 4 (Fälligkeit der Aufnahmegebühr und Höhe), Punkt Nr. 5 (Anzahl der Arbeitsstunden und Höhe des zu entrichtenden Betrages bei nicht Leistung), sowie Punkt Nr. 6 durch den Ausschuss mit 2/3 Mehrheit geändert werden. Alle anderen Punkte bedürfen eines Beschluss durch die (außerordentlichen) Mitgliederversammlung.